Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32215
VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099 (https://dejure.org/2017,32215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099 (https://dejure.org/2017,32215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2017 - 6 ZB 17.1099 (https://dejure.org/2017,32215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayStrWG Art. 47 Abs. 1
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Straßenbaulastbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Straßenbaulastbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 3
    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; Erneuerung; Wechsel des Straßenbaulastträgers; Asphaltierung; Kopfsteinpflaster; Besonderer; Vorteil; Lärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    a) Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 11 m.w.N.; U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f) davon ausgegangen, dass eine beitragsfähige Erneuerung vorliegt, wenn eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist.

    Ist nämlich eine Straße, für die die Gemeinde die Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) hat, tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen" ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht" ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (ständige Rechtsprechung, u.a. BayVGH" B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 9).

    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abgenutztheit keine eigenständige Bedeutung (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404

    Beitragsrechtlich relevanter Vorteil einer Straßenausbaumaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Den Eigentümern von Flächen" bei denen beide Voraussetzungen vorliegen" kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute" die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404 - juris Rn. 8; U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen" nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute, soweit sie rechtlich gesichert ausgeübt werden kann (BayVGH, B.v. 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404 - juris Rn. 8; U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Dieser Zulassungsgrund wäre gegeben, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Dieser Zulassungsgrund wäre gegeben, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 15 A 1047/99

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abgenutztheit keine eigenständige Bedeutung (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen" nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute, soweit sie rechtlich gesichert ausgeübt werden kann (BayVGH, B.v. 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404 - juris Rn. 8; U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    a) Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 11 m.w.N.; U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f) davon ausgegangen, dass eine beitragsfähige Erneuerung vorliegt, wenn eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist.
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Ist nämlich eine Straße, für die die Gemeinde die Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) hat, tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen" ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht" ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (ständige Rechtsprechung, u.a. BayVGH" B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    Ist nämlich eine Straße, für die die Gemeinde die Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) hat, tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen" ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht" ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (ständige Rechtsprechung, u.a. BayVGH" B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.05.2016 - 6 ZB 16.94

    Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung beim Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
    c) Soweit die Klägerin - ohne substantiierte Erörterung und Auseinandersetzung mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil - lediglich Bezug nimmt auf Schriftsätze im Widerspruchs- und Klageverfahren, genügt der Zulassungsantrag nicht dem Darlegungsgebot (BayVGH, B.v. 25.5.2016 - 6 ZB 16.94 - juris Rn. 1; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 59).
  • VGH Bayern, 17.03.2017 - 6 CS 17.353

    Straßenausbaubeitrag und Bemessung des Nutzungsfaktors anhand der Zahl der

  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 6 B 16.515
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer

  • VGH Bayern, 25.09.2018 - 6 B 18.342

    Straßenausbaubeitrag - Vorteilsrelevante Inanspruchnahme einer Ortsstraße

    Für einen solchen Sondervorteil sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann Den Eigentümern von Grundstücken, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (etwa BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 6 ZB 17.1099 - juris Rn. 8; U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 6 ZB 18.1667

    Festsetzung der Vorauszahlung des Straßenausbaubeitrags

    Den Eigentümern von Flächen" bei denen beide Voraussetzungen vorliegen" kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute" die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 6 ZB 17.1099 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404 - juris Rn. 8; U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 4 K 17.621

    Eigenbeteiligung der Gemeinden bei Straßenausbaumaßnahmen und beitragsrelevanter

    Den Eigentümern von Grundstücken, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (etwa BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 6 ZB 17.1099 - juris Rn. 8; U.v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht